Personenstandsurkunden: Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Das Standesamt Siegen kann aus bestehenden Registern nur Urkunden ausstellen, sofern sich der Personenstandsfall im Bezirk des Standesamtes Siegen (beispielsweise auch Weidenau, Hüttental, Klafeld, Eiserfeld) ereignet hat.
Hierzu gelten für die Ausstellung von Urkunden folgende Fristen:
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Geburtenregister werden hier 110 Jahre aufbewahrt
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Sterberegister werden hier 30 Jahre aufbewahrt
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Eheregister werden hier 80 Jahre aufbewahrt
Sollten Urkunden von früheren Personenstandsfällen benötigt werden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Siegen.
Voraussetzungen
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Ausweisdokument in eingescannter Form
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gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung (Vollmacht)
Gebühren
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Gebührenfrei für Rentenzwecke
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12,00 Euro für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigte beantragte weitere Urkunde 6,00 Euro.
Die Begleichung erfolgt im Rahmen der Beantragung über die Bezahlseite der Stadt Siegen.
Zahlungsarten
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giropay
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PayPal
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt zirka zwei bis drei Wochen. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen ab.
Versand
Die Urkunde/ Urkunden wird/ werden an die angegebene Adresse der Antragstellerin/ des Antragstellers auf dem Postweg versendet.