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Stadt Siegen
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Die Stadt Siegen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Steffen Mues.
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Zugang gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Universitätsstadt Siegen ist über die auf dieser Webseite veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronisch erreichbar. Förmliche Verfahrensanträge, Widersprüche, Schriftsätze oder ähnliches können über diese Mailadressen allerdings nicht rechtswirksam eingereicht werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege erforderlich. Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat (.pdf),
- Rich Text Format (.rtf),
- Microsoft Word (.doc und .docx),
- Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
- Text (.txt),
- Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp).
- Komprimierte Dateien (.zip)
jeweils ohne Makros.
Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail:
Der Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg im Sinne des § 3a Vewaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen wird unter nachfolgenden Rahmenbedingungen eröffnet:
Die Übermittlung von De-Mails an die Universitätsstadt Siegen ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr über die De-Mail-Adresse:
möglich.
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.
Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie hier ...
Elektronische Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur:
Solche formgebundenen Schreiben können Sie uns mit der qualifizierten elektronischen Signatur ausschließlich an folgendes Postfach übermitteln:
Für alle anderen E-Mail-Adressen der Stadt Siegen wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder keine Fristen gewahrt werden, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als die oben genannte senden.