Serviceübersicht
[externer Online-Service]
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.
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[externer Online-Service]
Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreterin/ Stellvertreter fortführen.
[externer Online-Service]
Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter fortzuführen.
[externer Online-Service]
Erlaubnisse im Bereich des Gaststättengewerbes beantragen
[externer Online-Service]
Dem Gewerbetreibenden kann von der zuständigen Behörde gestattet werden, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter/ Stellvertreterin fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
[externer Online-Service]
Das Gewerbeportal.NRW bietet Ihnen die Möglichkeit, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung online abzuwickeln
[Information]
[externer Online-Service]
Erlaubnisse im Veranstaltungsbereich nach § 69 Gewerbeordnung beantragen
[externer Online-Service]
Eine Reisegewerbekarte ist eine erforderliche Erlaubnis für das Betreiben eines Reisegewerbes.
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Wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreibt, betreibt ein Wanderlager.
[externer Online-Service]
Nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, können Sie die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen gemäß § 35 Absatz 6 Gewerbeordnung (§ 35 Abs. 6 GewO)
[externer Online-Service]
Beim Bundesamt für Justiz eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
[Online-Service]
[externer Online-Service]
Elektronische Melderegisterauskunft für registrierte Kunden (nur für Unternehmen, Firmen, Rechtsanwälte, Inkassobüros, ...)
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[externer Online-Service]
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen.
[externer Online-Service]
Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (beispielsweise Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
[externer Online-Service]
Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe veranstalten möchten (beispielsweise Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
[externer Online-Service]
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben möchten, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
[externer Online-Service]
Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung.
[externer Online-Service]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung.
[externer Online-Service]
Alle laufenden öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Siegen finden und Angebote abgeben
[Online-Service]
Angebot für potentielle Bauträger und Investoren
- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises oder der elektronische Aufenthaltstitel sowie ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Personalausweisportal des Bundes.
- Das Bezahlen ist online möglich.
- Externer Link